Ist eine Angelegenheit so dringend, dass die nächste Sitzung des Sachverständigenbeirates ohne Nachteil für die Sache nicht abgewartet werden kann, so kann ein Beschluss schriftlich im Wege eines Umlaufes oder mündlich durch Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Vorsitzenden oder seines Stellvertreters herbeigeführt werden. Das Ergebnis ist in einem Aktenvermerk festzuhalten und dem Sachverständigenbeirat bei der nächsten Sitzung zur Kenntnis zu bringen.
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