§ 11 § 11 — Geschäftsordnung des Sachverständigenbeirates nach dem Stadt- und Ortsbildschutzgesetz 2021
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Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige in Geltung stehende Geschäftsordnung des Sachverständigenbeirates, LGBl. Nr. 21/2004 außer Kraft.
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