(1) Das in der Anlage 0 (Detailkartenübersicht) und in den Anlagen 1 bis 41 (Detailkarten) planlich dargestellte grün hinterlegte Gebiet in den Gemeinden Fließ, Kaunerberg, Kaunertal, Jerzens, St. Leonhard im Pitztal und Wenns mit einem Flächenausmaß von 13.032,2 ha wird zum Landschaftsschutzgebiet erklärt (Landschaftsschutzgebiet Kaunergrat).
(2) Die in den Anlagen kundgemachte planliche Darstellung wird zudem durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften Imst und Landeck und bei den Gemeinden Fließ, Kaunerberg, Kaunertal, Jerzens, St. Leonhard im Pitztal und Wenns während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden bekannt gemacht.
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