Die Leitung der Einrichtung hat Qualitätsmanagement als aktiven Prozess, der gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen weiterentwickelt wird, zu betreiben. Eine Beteiligung von Minderjährigen sowie deren Eltern ist vorzusehen. Die Leistungen müssen den aktuellen Qualitätsstandards sozialpädagogischer Einrichtungen entsprechen.
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