LandesrechtTirolVerordnungenFestsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2021 Anl. 1

Anl. 1Mindestsätze und sonstige Beträge, die sich aus dem für das Jahr 2021 geltenden Ausgangsbetrag nach § 9a des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes ergeben

In Kraft seit 01. Januar 2021
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