LandesrechtTirolVerordnungenFestsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2021

Festsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2021

In Kraft seit 01. Januar 2021
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Anpassungsfaktor

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2021 wird mit 1,035 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 949,46 Euro.

§ 2 § 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

Anlage

Anl. 1 Mindestsätze und sonstige Beträge, die sich aus dem für das Jahr 2021 geltenden Ausgangsbetrag nach § 9a des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes ergeben