(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2021 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Geschäftseinteilung des Amtes der Tiroler Landesregierung, LGBl. Nr. 78/2019, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 23/2020, außer Kraft.
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