Die Klausurprüfung umfasst
a) eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgegenstand „Deutsch und Kommunikation“,
b) eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgegenstand „Unternehmensführung und Rechnungswesen“ und
c) eine fünfstündige praktische Klausurarbeit (einschließlich Arbeitsplanung und Vorbereitungszeit) nach Wahl des Prüfungskandidaten in einem der folgenden Prüfungsgegenstände:
1. „Land- und Gebäudetechnik“,
2. „Produktveredelung, Direktvermarktung und Dienstleistungen“,
3. „Waldwirtschaft“,
4. „Lehrwerkstätte Holz“,
5. „Lehrwerkstätte Metall“,
6. „Lehrwerkstätten“ oder
7. einem schulautonom festgelegten landwirtschaftlichen Ausbildungsschwerpunkt.
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