Die Vorprüfung umfasst eine fünfstündige (einschließlich Vorbereitungszeit) praktische Klausurarbeit in einem der folgenden praktischen Pflichtgegenstände:
1. „Lehrwerkstätte Holz“,
2. „Lehrwerkstätte Metall“,
3. einem anderen schulautonom festgelegten Schwerpunkt oder
4. „Lehrwerkstätten“.
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