§ 4 § 4 — Naturschutzgebiet Tiefer-Wald und Festlegung von Erhaltungszielen für das Natura 2000-Gebiet Tiefer-Wald
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Für das Natura 2000-Gebiet Tiefer-Wald, kundgemacht durch LGBl. Nr. 75/2018, wird folgendes Erhaltungsziel festgelegt:
Erhaltung und Förderung des Gebietes als Lebensraum für den Braungrünen Streifenfarn ( Asplenium adulterinum).
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