(1) Das in der Anlage planlich dargestellte, grün hinterlegte Gebiet in der Gemeinde Nauders mit einem Flächenausmaß von 1,73 ha wird zum Naturschutzgebiet erklärt (Naturschutzgebiet Tiefer-Wald).
(2) Zweck der Verordnung ist die Erhaltung und Förderung des Gebietes als Lebensraum für den Braungrünen Streifenfarn ( Asplenium adulterinum ; Art gemäß Anhang II der Habitat-Richtlinie, EU-Code 4066) .
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