(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1983 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über das Statut für das Ehrenzeichen des Landes Tirol, LGBl. Nr. 67/1961, außer Kraft.
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(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1983 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über das Statut für das Ehrenzeichen des Landes Tirol, LGBl. Nr. 67/1961, außer Kraft.
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