§ 9 § 9 — Auszeichnungen des Landes Tirol
Gliederung
Rückverweise
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. September 1983 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über das Statut für das Ehrenzeichen des Landes Tirol, LGBl. Nr. 67/1961, außer Kraft.
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