(1) Die Auszeichnungen sind wie folgt zu tragen:
a) der Ring des Landes Tirol am Ringfinger der linken Hand, der Stern zum Ring an der linken Brustseite,
b) das Ehrenzeichen des Landes Tirol an der silbervergoldeten Kette um den Hals,
c) das Verdienstkreuz des Landes Tirol als Steckorden an der linken Brustseite,
d) die Verdienstmedaille des Landes Tirol am dreieckig gefaltenen, 40 mm breiten, weiß-roten, moirierten Band an der linken Brustseite,
e) die Tiroler Lebensrettungsmedaille am dreieckig gefaltenen, 40 mm breiten, weißen, moirierten Band mit einem 4 mm breiten weiß-roten Streifen an der linken Brustseite,
f) die Tiroler Erinnerungsmedaille für Katastropheneinsatz am dreieckig gefaltenen, 40 mm breiten, silberfarbenen, moirierten Band mit einem 4 mm breiten, weiß-roten Streifen an der linken Brustseite,
g) die Medaille für Leistungen auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens am dreieckig gefaltenen, 40 mm breiten, gelben, moirierten Band, bei der Medaille für 50jährige Tätigkeit mit einem 4 mm breiten, weiß-roten Streifen, an der linken Brustseite,
h) die Tiroler Sportehrennadel in Gold mit Brillant, die Tiroler Sportehrennadel in Gold und das Tiroler Sportehrenzeichen als Steckorden an der linken Brustseite.
(2) Die Kleinformen sind als Anstecknadel an der linken Brustseite oder als Krawattennadel zu tragen.
(3) Zur Uniform ist das Tragen des Bandes in Form einer Ordensspange gestattet.
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