§ 3 § 3 — Auszeichnungen des Landes Tirol
Gliederung
Rückverweise
Die Auszeichnung für Leistungen auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens wird an Personen verliehen, die 25, 40 bzw. 50 Jahre auf dem Gebiet des Feuerwehr- und Rettungswesens hilfreich tätig gewesen sind.
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