Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2019 wird mit 1,026 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 885,48 Euro.
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Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2019 wird mit 1,026 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 885,48 Euro.
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