LandesrechtTirolVerordnungenFestsetzung des Anpassungsfaktors für das Jahr 2019§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. Januar 2019
Up-to-date

Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2019 wird mit 1,026 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 885,48 Euro.

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