Vorwort
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2019 wird mit 1,026 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 885,48 Euro.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Anhänge
Anpassungsfaktor AnlagePDF