Vorwort
§ 1 § 1
§ 1 Anpassungsfaktor
Der Anpassungsfaktor für das Jahr 2019 wird mit 1,026 festgesetzt. Der für dieses Jahr geltende Ausgangsbetrag nach § 9 Abs. 1 des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes beträgt sohin 885,48 Euro.
§ 2 § 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.
Anlage
Anl. 0
Anhänge
Anpassungsfaktor AnlagePDF