(1) Die Modellfunktion Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege/Kardiotechniker an Krankenanstalten – GD_GK/K umfasst:
Gesundheits- und Krankenpflege : Einsatz als qualifizierte Pflegepersonen im Pflegedienst (allgemeine Gesundheits- und Krankenpflege, psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, Kinder und Jugendlichenpflege) und Fachkräfte mit Sonderausbildungen (OP-, Intensiv-, Kinderintensiv-, Anästhesiepflege, Nierenersatztherapie, Krankenhaushygiene, psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege, Kinder- und Jugendlichenpflege).
Kardiotechniker : Eigenverantwortliche Durchführung der extrakorporalen Zirkulation zur Herz-Kreislaufunterstützung sowie der Perfusion und damit zusammenhängende Tätigkeiten wie z. B. Organisation, Vorbereitung und Durchführung der extrakorporalen Zirkulation, Organisation, Vorbereitung und Durchführung von Perfusionen, eigenverantwortliche Betreuung der berufsspezifischen Geräte, Dokumentation, Mitarbeit in der Forschung, Unterweisung von Auszubildenden.
Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich insbesondere aus:
a) dem Aufgabencharakter und den Arbeitsgrundlagen: Diese erfordern öfters Anpassungen, Optimierungen und Planungen innerhalb des eigenen Arbeitsbereichs mit und ohne Auswirkung auf nachgelagerte Stellen. Der Anforderungszuwachs erfolgt dabei primär in der Anforderungsart Wirkungsbereich;
b) der erforderlichen Ausbildung: Diese benötigt den Abschluss einer allgemein bildenden bzw. berufsbildenden höheren Schule mit Matura bzw. eine Meisterprüfung mit/ohne Zusatzausbildung.
(2) Die Modellfunktion Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege/Kardiotechniker an Krankenanstalten – GD_GK/K besteht aus den folgenden Modellstellen:
GD_GK/K1 | Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege/Kardiotechniker an Krankenanstalten 1/3 |
GD_GK/K2 | Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege/Kardiotechniker an Krankenanstalten 2/3 |
GD_GK/K3 | Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege/Kardiotechniker an Krankenanstalten 3/3 |
Die Stellenprofile dieser Modellstellen sind einschließlich des Stellenwerts und der Erfahrungszeit in der Anlage 5 festgelegt.
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