Die Besorgung der Aufgaben der örtlichen Baupolizei wird für Gebäude oder sonstige bauliche Anlagen, zu deren Errichtung oder bestimmungsgemäßer Verwendung eine wasserrechtliche Bewilligung oder Anzeige erforderlich ist, aus dem eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde Tulfes (Beschluss vom 21. März 1979) auf die Bezirkshauptmannschaft Innsbruck übertragen. Ist dies nur für Teile eines Gebäudes oder einer sonstigen baulichen Anlage der Fall, so gilt die Übertragung dennoch in Bezug auf das gesamte Gebäude bzw. die gesamte sonstige bauliche Anlage.
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