Im Rahmen der Grundausbildung kann der Bedienstete zur Vertiefung seiner Fachkenntnisse einer anderen Gebietskörperschaft oder einem anderen Gemeindeverband in einer fachlich gleichartigen oder verwandten Verwendung zur Dienstleistung nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012, LGBl. Nr. 119/2011 zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 24/2018, zugewiesen werden.
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