(1) Positiv abgeschlossen ist der Lehrgang, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt wurden:
a) 90 % Anwesenheit in allen Kursbereichen (Theoretischer Teil, Zusatzmodul Praxisreflektion),
b) Nachweis von zumindest 200 Stunden Praxis,
c) Positive Abschlussprüfung (mündlich und schriftlich) im Theoretischen Teil.
(2) Die Prüfung setzt sich wie folgt zusammen:
a) Führen eines Lernportfolios während des Lehrgangs,
b) Planung, Durchführung, Dokumentation und Präsentation eines selbstgewählten Projektes,
c) Berufsbezogenes Fachgespräch.
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