Der Qualifizierungslehrgang hat einen theoretischen Teil, wahlweise die Zusatzmodule Früherziehung oder Horterziehung und eine berufliche Praxis sowie einen Lehrgangsabschluss zu enthalten. Für den erfolgreichen Lehrgangsabschluss ist die Wahl von mindestens einem Zusatzmodul erforderlich.
a) Theoretischer Teil:
Der theoretische Teil des Qualifizierungslehrganges hat den in § 3 Abs. 2 vorgeschriebenen Kernthemenbereich zu enthalten. Die Präsenzzeit hat zumindest 235 UE zu umfassen, wobei 90 % Anwesenheit für den erfolgreichen Abschluss erforderlich ist. Das Selbststudium bzw. Fernstudium hat zumindest 30 UE bei Abschluss der Ausbildung zu umfassen.
b) Zusatzmodul Früherziehung:
Das Zusatzmodul Früherziehung hat den in § 4 vorgeschriebenen Themenbereich zu enthalten. Die Präsenzzeit hat zumindest 20 UE zu umfassen, wobei 90 % Anwesenheit für den erfolgreichen Abschluss erforderlich ist.
c) Zusatzmodul Horterziehung:
Das Zusatzmodul Horterziehung hat den in § 5 vorgeschriebenen Themenbereich zu enthalten. Die Präsenzzeit hat zumindest 20 UE zu umfassen, wobei 90 % Anwesenheit für den erfolgreichen Abschluss erforderlich ist.
d) Berufliche Praxis und lehrgangsbegleitende Praxisreflektion:
Die berufliche Praxis des Qualifizierungslehrganges hat zumindest 200 Stunden berufspraktische Erfahrung bis zum Abschluss des Lehrganges und eine lehrgangsbegleitende Praxisreflektion zu umfassen.
e) Die lehrgangsbegleitende Praxisreflektion setzt sich zusammen aus kollegialer Beratung, Supervision und Intervision im Team und hat zumindest 16 UE zu umfassen, wobei 90 % Anwesenheit erforderlich ist.
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