Das Land Tirol bekennt sich zur Qualitätssicherung der Ausbildung für pädagogische Fachkräfte in Kinderkrippengruppen. Insbesondere behält sich die Landesregierung im Rahmen der Qualitätssicherung eine Überprüfung der Umsetzung der Inhalte der im § 1 Abs. 1 genannten Studienpläne im Rahmen von stichprobenartigen Besuchen der jeweiligen Kurse vor.
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