(1) Der L den (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) in Dezibel (dB) berechnet sich mit folgender Gleichung:
Dabei ist
a) L day (Taglärmindex) der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Ermittlung jeweils am Tag erfolgt,
b) L evening (Abendlärmindex) der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Ermittlung jeweils am Abend erfolgt,
c) L night (Nachtlärmindex) der A-bewertete äquivalente Dauerschallpegel gemäß ISO 1996-2: 1987, wobei der Beurteilungszeitraum ein Jahr beträgt und die Ermittlung jeweils in der Nacht erfolgt.
(2) Für die Berechnung der Lärmindizes gemäß Abs. 1 gelten folgende Zeiträume:
a) am Tag von 6 Uhr bis 19 Uhr,
b) am Abend von 19 Uhr bis 22 Uhr und
c) in der Nacht von 22 Uhr bis 6 Uhr.
(3) Als ein Jahr ist das für die Umgebungslärmemission ausschlaggebende und die Schallausbreitung durchschnittliche Kalenderjahr anzusehen. Die zugrunde gelegten Daten dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
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