§ 8 § 8 — Geschäftsordnung des Raumordnungsbeirates und seiner Untergruppen
(1) Die Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Geschäftsordnung der Raumordnungsorgane, LGBl. Nr. 52/1994, außer Kraft.
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