Die Änderung des Namens der Gemeinde Fliess von „Fliess“ in „Fließ“, vom Gemeinderat dieser Gemeinde beschlossen am 22. Mai 2015, wird nach § 9 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 81/2015, genehmigt.
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