Vorwort
§ 1 § 1
Die Änderung des Namens der Gemeinde Fliess von „Fliess“ in „Fließ“, vom Gemeinderat dieser Gemeinde beschlossen am 22. Mai 2015, wird nach § 9 Abs. 2 der Tiroler Gemeindeordnung 2001, LGBl. Nr. 36, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 81/2015, genehmigt.
§ 2 § 2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.