Die Grenze des Ruhegebietes verläuft, am Sattele beginnend, nach Osten talauswärts entlang des Weges im Satteltal bis zur Brücke über den Angerlebach, sodann entlang des Alpenvereinsweges Nr. 601 nach Nordosten bis zur Brücke über den Fundaisbach. Sodann folgt sie dem Fundaisbach nach Osten und Südosten bis zu m Bachknick in 1530 m Höhe und von dort in gerader Richtung nach Osten bis zum Weg, der von der Fundaisalm nach Pfafflar führt. Die Grenze folgt diesem Weg nach Norden, überquert den Bach aus dem Pfafflartal und folgt diesem Bach nach Osten bis zum Durchlaß unter der Landesstraße L 72 (Hahntennjochstraße, 2. Teil). Sodann verläuft die Grenze dem südlichen Rand der Landesstraße L 72 bzw. L 246 (Hahntennjochstraße, 1. Teil) folgend nach Osten über das Hahntennjoch bis zum Schnittpunkt dieser Straße mit dem vom Arzeinkopf nach Norden verlaufenden Höhenkamm (600 m östlich der Höhenkote 1462), weiter entlang des Höhenkammes nach Süden zum Arzeinkopf und entlang des Grates nach Westen zur Vorderen Platteinspitze. Sodann folgt die Grenze dem zunächst nach Südosten und dann nach Südwesten verlaufenden Grat talwärts nach Süden bis zur Quelle des zur Latschenhütte führenden Gewässers, sodann entlang dieses Gewässers bis zum Weg, der von der Obermarkter Alpe kommend nach Nordwesten an der Latschenhütte vorbeiführt. Sodann folgt die Grenze diesem Weg bis zur Talstation der Materialseilbahn zur Muttekopfhütte und von dort in gerader Linie nach Südsüdwest auf das Vordere Alpjoch. Sodann verläuft die Grenze immer dem Grat entlang zunächst nach Westen über das Hintere Alpjoch, dem Pleiskopf, dem Rotkopf und die Brunnkarspitze zur Großen Schlenkerspitze, von dort nach Süden über die Kleine Schlenkerspitze zur Hanauerspitze und weiter nach Westen über die Dremelspitze, die Schneekarspitze und die Parzinnspitze zur Kogelseespitze, sodann nach Nordosten und Norden über die Kogelseescharte, die Bockkarspitzen und die Tajaspitze zum Ausgangspunkt.
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