Die Grenze des Ruhegebietes verlauft, beginnend an der Brunnensteinspitze, entlang der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland westwärts bis zur Bahnlinie, von dort südwärts entlang des Waldrandes oberhalb des Bahnhofes bis zur Abzweigung des Plattsteiges, entlang dieses Steiges ostwärts zur Pürzlkapelle und weiter entlang des Fußweges ins Karwendeltal bis zur Einmündung in den Karwendeltal-Fahrweg. Die Grenze verläuft entlang dieses Fahrweges talauswärts (südwärts) zum Steig, der rechts entlang der Karwendelklamm zur Hinterautalstraße führt, entlang des Steiges zu dieser Straße, von dort entlang des nordseitigen Straßenrandes bis zu dem hinter dem Schönwieshof gelegenen Graben, diesem abwärts folgend zur Isar und entlang ihres linken Ufers talauswärts bis zur Einmündung des Vorderen Kreidegrabens. Die Grenze verläuft durch diesen Gräben aufwärts bis zu dessen Biegung westwärts Richtung Zäunlkopf (Kote 1746), von dort entlang des Grates nordwärts zum Sattel südlich des Mittagskopfes und weiter das Vordere Lehntal hinaus zum Gießenbach. Die Grenze folgt diesem Bach an den Talausgang des Eppzirler Tales und führt dem bergseitigen Rand des Moosrain bzw. Hirnweges südwärts folgend zur Schottergrube unterhalb des Schlagbrandes. Von hier verläuft die Grenze entlang der Runse des Schlagbrandes aufwärts bis zum Grat am Luchsfallensattel und weiter entlang des Grates südwärts über das Seefelder Joch (Kote 2060) und die Seefelder Spitze zur Reither Spitze. Von hier führt die Grenze ostwärts entlang des Grates über den Ursprungsattel, die Freiungsspitzen, die Kuhlochspitze und die Eppzirler Scharte zur Erlspitze und weiter nordwärts entlang des Grates über die Fleischbanktürme, die Fleischbankspitze, die Samstagkarspitze, die Karlspitze und das Maderegg zum Kreuzjöchl (Kote 1735). Von hier folgt die Grenze dem obersten Abschnitt des Karltales abwärts zur Oberbrunnalm, die Almflächen der Oberbrunnalm einschließend, weiter ostwärts dem Graben des Isertales zur Isertalhütte, führt weiter zur Gleirschklamm und diese Klamm talauswärts bis zur Einmündung des Gleirschbaches in die Isar. Von dort verläuft die Grenze in gerader Linie auf den Kienleitenkopf (Kote 1605), weiter in gerader Linie auf den Stachelkopf (Kote 1668) und weiter in gerader Linie westwärts zum Ausgangspunkt.
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