(1) Das in der Anlage 0 (Detailkartenübersicht) und in den Anlagen 1 bis 55 (Detailkarten) planlich dargestellte, grün umrandete Gebiet in den Gemeinden Fulpmes, Gschnitz, Mieders, Matrei am Brenner, Neustift im Stubaital, Sölden, Steinach am Brenner und Trins wird zum Landschaftsschutzgebiet erklärt (Landschaftsschutzgebiet Serles – Habicht – Zuckerhütl).
(2) Die in den Anlagen kundgemachte planliche Darstellung wird zudem durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften Imst und Innsbruck-Land und bei den Gemeinden Fulpmes, Gschnitz, Mieders, Matrei am Brenner, Neustift im Stubaital, Sölden, Steinach am Brenner und Trins während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden bekannt gemacht.
(3) Das Landschaftsschutzgebiet hat eine Größe von 18.481,25 ha.
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