(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung über die Ausbildung von Pflegeeltern (Pflegepersonen), LGBl. Nr. 74/2010 außer Kraft. Vor dem 1. Jänner 2015 bereits begonnene und noch nicht abgeschlossene Ausbildungen von Pflegeeltern sind nach den Bestimmungen der Verordnung der Landesregierung über die Ausbildung von Pflegeeltern (Pflegepersonen), LGBl. Nr. 74/2010 fortzuführen und abzuschließen.
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