Für das Natura 2000-Gebiet Arzler Pitzeklamm, kundgemacht durch LGBl. Nr. 27/2009, werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
1. Erhaltung und Förderung der für die Arzler Pitzeklamm charakteristischen naturnahen und natürlichen Hang- und Schluchtwaldbestände,
2. Verhinderung des Eintrages von Düngemitteln und/oder Giftstoffen aus den umgebenden Flächen,
3. Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit der gesamten Natura 2000-Fläche.
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