Vorwort
§ 1 § 1
§ 1 Erhaltungsziele
Für das Natura 2000-Gebiet Arzler Pitzeklamm, kundgemacht durch LGBl. Nr. 27/2009, werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:
1. Erhaltung und Förderung der für die Arzler Pitzeklamm charakteristischen naturnahen und natürlichen Hang- und Schluchtwaldbestände,
2. Verhinderung des Eintrages von Düngemitteln und/oder Giftstoffen aus den umgebenden Flächen,
3. Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit der gesamten Natura 2000-Fläche.
§ 2 § 2
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.