LandesrechtTirolVerordnungenErhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet Arzler Pitzeklamm; Festlegung

Erhaltungsziele für das Natura 2000-Gebiet Arzler Pitzeklamm; Festlegung

In Kraft seit 05. November 2014
Up-to-date

§ 1 § 1

§ 1 Erhaltungsziele

Für das Natura 2000-Gebiet Arzler Pitzeklamm, kundgemacht durch LGBl. Nr. 27/2009, werden folgende Erhaltungsziele festgelegt:

1. Erhaltung und Förderung der für die Arzler Pitzeklamm charakteristischen naturnahen und natürlichen Hang- und Schluchtwaldbestände,

2. Verhinderung des Eintrages von Düngemitteln und/oder Giftstoffen aus den umgebenden Flächen,

3. Erhaltung der landschaftlichen Eigenart und Schönheit der gesamten Natura 2000-Fläche.

§ 2 § 2

§ 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.