LandesrechtTirolVerordnungenBestimmung der Behörden, die Versicherer ermächtigen können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben§ 3

§ 3§ 3

In Kraft seit 16. November 2012
Up-to-date
§ 3 § 3 — Bestimmung der Behörden, die Versicherer ermächtigen können, Zulassungsstellen einzurichten und zu betreiben | GesetzeFinden.at