Unbeschadet einer nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen behördlichen Bewilligung bedürfen im Wasserschongebiet Tulferberg einer wasserrechtlichen Bewilligung:
a) die Neuerrichtung von land- und forstwirtschaftlichen Bringungswegen;
b) die Errichtung von Anlagen einschließlich der damit verbundenen Bautätigkeiten;
c) Kahlhiebe und diesen gleichzuhaltende Einzelstammentnahmen auf einer zusammenhängenden Fläche ab einer Größe von 2.000 m².
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