(1) Zum Schutz der Wasserversorgungsanlage Tulferberg der Gemeinde Tulfes wird im Gebiet der Gemeinde Tulfes das in der Anlage 1 dargestellte, blau umrandete Gebiet als Wasserschongebiet festgestellt.
(2) Ausgehend vom nordöstlichsten Eckpunkt des Schongebietes (Koordinatenpunkt Nr. 1) auf dem Gst. Nr. 1857/1, GB 81016 Tulfes, verläuft die Grenze in südliche Richtung über den Koordinatenpunkt Nr. 2 zu dem auf der Grundgrenze zwischen den Gst. Nr. 1892/1 und 1891, beide GB 81016 Tulfes, liegenden südöstlichsten Eckpunkt des Schongebietes (Koordinatenpunkt Nr. 3) und von dort in westlicher Richtung über das Gst. Nr. 1892/1, GB 81016 Tulfes, bis zum Koordinatenpunkt Nr. 4, anschließend verläuft die Grenze in nördlicher Richtung bis zum nordwestlichsten Eckpunkt des Schongebietes auf dem Gst. Nr. 1857/1, GB 81016 Tulfes (Koordinatenpunkt Nr. 5), zweigt dort in östliche Richtung ab und führt über den Koordinatenpunkt Nr. 6 bis zum Koordinatenpunkt Nr. 1.
(3) Das Wasserschongebiet hat eine Größe von 0,32 km².
(4) Die Anlage 1 (Planunterlage) und die Anlage 2 (Koordinatenpunkte, Angabe im Landeskoordinatensystem Gauss-Krüger Meridian 28:EPSG Code 31254) werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck und bei der Gemeinde Tulfes während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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