(1) Das Dienstabzeichen ist entsprechend der Anlage 1 aus Textil in Wappenform in der Abmessung von 95 Millimeter mal 75 Millimeter herzustellen. Es hat einen roten Rand aufzuweisen und in der Mitte das stilisierte Innsbrucker Stadtwappen in roter Farbe sowie darüber zweizeilig in schwarzer Farbe die Inschrift „Städtisches Aufsichtsorgan“ zu zeigen.
(2) Das Dienstabzeichen ist sichtbar auf der rechten Schulter zu tragen.
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