(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2012 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Reisegebührenverordnung, LGBl. Nr. 47/2008, außer Kraft.
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(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2012 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Reisegebührenverordnung, LGBl. Nr. 47/2008, außer Kraft.
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