Vorwort
Das Kilometergeld beträgt je Fahrkilometer:
a) für Motorfahrräder und Motorräder 0,25 Euro,,
b) für Personen- und Kombinationskraftwagen 0,50 Euro,
c) für jede Person, deren Mitbeförderung in einem Personen- und Kombinationskraftwagen dienstlich notwendig ist, 0,15 Euro.
(1) Die Tagesgebühr beträgt 36,50 Euro.
(2) Die Nächtigungsgebühr beträgt bei Reisen innerhalb Tirols 37,70 Euro und bei Reisen in andere Länder 50,30 Euro.
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2012 in Kraft.
(2) Gleichzeitig tritt die Reisegebührenverordnung, LGBl. Nr. 47/2008, außer Kraft.