Diese Verordnung tritt mit 1. November 2011 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Tiroler Landesregierung über die Durchführung der Wahl der Personalvertreter für die Lehrer für öffentliche Pflichtschulen und für die Lehrer für öffentliche land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen, LGBl. Nr. 30/1967, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 79/2009, außer Kraft.
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