Nach Beendigung der Ermittlung des Wahlergebnisses ist eine Niederschrift aufzunehmen, in der insbesondere festzuhalten sind: die Zahl der abgegebenen Wahlkuverts und Stimmzettel, die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmzettel, die Zahl der abgegebenen ungültigen Stimmzettel, die Zahl der abgegebenen leeren Wahlkuverts, die Wahlzahl, die Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Stimmen und die Zahl der auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallenden Mandate, die Namen der gewählten Mitglieder des Dienststellenausschusses und ihrer Ersatzmitglieder, Entscheidungen des Dienststellenwahlausschusses während der Stimmabgabe sowie außergewöhnliche Vorkommnisse. Die Niederschrift ist von den anwesenden Mitgliedern (Ersatzmitgliedern) des Dienststellenwahlausschusses und von den anwesenden Wahlzeugen zu unterfertigen.
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