Die Wählergruppen haben dem die Sprengelwahlkommission bestellenden Dienststellenausschuss rechtzeitig vor der Wahl Vor- und Zuname, Anschrift und Geburtsdatum der Personen, die sie als Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder der Sprengelwahlkommission vorschlagen, bekannt zu geben. Die vorgeschlagenen Personen müssen zu dem die Sprengelwahlkommission bestellenden Dienststellenausschuss wählbar sein.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise