LandesrechtTirolVerordnungenWasserschongebiet Halltal§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 20. April 2011
Up-to-date

(1) Zum Schutz der Wasserversorgung der Stadtgemeinde Hall in Tirol sowie der Gemeinden Absam und Mils wird im Halltal, im Gebiet der Gemeinden Absam, Gnadenwald, Scharnitz, Thaur und Vomp, das in der Anlage 1 dargestellte, rot umrandete Gebiet als Wasserschongebiet festgestellt.

(2) Die Grenze führt ausgehend vom Koordinatenpunkt 222 auf dem Gst. Nr. 3685, GB 81115 Thaur I, in gerader Linie durch das Gst. Nr. 3686/2, GB 81115 Thaur, bis zum Koordinatenpunkt 168, weiter über die südliche Grundstücksgrenze des Gst. Nr. 3689, GB 81115 Thaur I, und die angrenzende südliche Grundstücksgrenze des Gst. Nr. 2158, GB 81001 Absam, bis zum Koordinatenpunkt 162, weiter über Koordinatenpunkt 161 bis zum Koordinatenpunkt 160, von dort entlang der südlichen Grundstücksgrenzen der Gst. Nr. 2135/518, 2135/526, 2183/1 und 2135/517, alle GB 81001 Absam, weiter über die Gst. Nr. 2183/1, GB 81001 Absam, 773, GB 81005 Gnadenwald, und 800, GB 81005 Gnadenwald, weiter bis zu den Koordinatenpunkten 88, 87, 86, 85 und 84, von dort über den Grat der durch die Koordinatenpunkte 83, 82, 81, 80, 79, 78, 77, 76, 75, 74, 73, 72, 71, 70, 69, 68, 67, 66, 65, 64, 63, 62 und 61 näher bestimmt ist, bis zur östlichsten Ecke des Gst. Nr. 2657, GB 87011 Vomp, die mit dem Koordinatenpunkt 60 bestimmt ist. Von dort verläuft die Grenze entlang der nördlichen Grundstücksgrenze des Gst. Nr. 2657, GB 87011 Vomp, Richtung Westen, weiter über die nördliche Grundstücksgrenze des Gst. Nr. 2658, GB 87011 Vomp, bis zum Gst. Nr. 2731, GB 87011 Vomp, von dort ebenfalls über die nördliche Grundstücksgrenze bis zum nördlichsten Punkt des Schongebietes, der durch die Koordinatenpunkte 218, 0, 219 und 217 festgelegt ist, weiter geradlinig vom Koordinatenpunkt 217 zu den Koordinatenpunkten 216, 215, 214, 213, entlang der Grundstücksgrenze des Gst. Nr. 787, GB 81127 Scharnitz, bis zum Koordinatenpunkt 211, weiter in gerader Linie bis zum Koordinatenpunkt 220. Hier beginnt die gemeinsame Grenze zwischen dem gegenständlichen Wasserschongebiet und dem Wasserschongebiet „Mühlauer Quellen“. Vom Koordinatenpunkt 220 führt die Grenze Richtung Süden entlang der Gemeindegrenze zwischen den Gemeinden Thaur und Absam – gleichzeitig Grenze des Schongebietes „Mühlauer Quellen“ – über den Koordinatenpunkt 221 bis zum Ausgangspunkt, den Koordinatenpunkt 222.

(3) Das Wasserschongebiet hat eine Größe von 76,65 km².

(4) Die Anlage 1 (Planunterlage) und die Anlage 2 werden durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Wasser-, Forst- und Energierecht des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei den Bezirkshauptmannschaften Innsbruck und Schwaz und bei den im Abs. 1 genannten Gemeinden während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.

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