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Verordnungen
Verordnung über die Voraussetzungen für die Tagesbetreuung von Kindern
§ 4
§ 4 § 4
In Kraft seit 01. Januar 2011
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§ 4 § 4 — Verordnung über die Voraussetzungen für die Tagesbetreuung von Kindern
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Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2011 in Kraft.
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