§ 1
Erklärung zum Naturschutzgebiet, Schutzzweck
(1) Das in der Anlage dargestellte, grün umrandete und als Natura 2000-Gebiet gemeldete Gebiet in der Gemeinde Umhausen wird wegen seiner Silikatfelswand und der Silikatschutzfluren am Fuß dieser Felswand sowie der dort vorkommenden Pflanzen- und Tierarten zum Naturschutzgebiet erklärt (Naturschutzgebiet und Natura 2000-Gebiet Engelswand). Als Schutzzweck ist daher insbesondere die Erhaltung der EU-Lebensräume kieselhaltige Schutthalden der Berglagen Mitteleuropas (EU Code 8150) und Silikatfelsen mit Pioniervegetation mit Fetthennen- und Hauswurzarten (EU Code 8230) definiert.
(2) Das Naturschutzgebiet dient insbesondere der Erhaltung der Silikatfelswand und der Silikatschuttfluren am Fuß dieser Felswand sowie der dort vorkommenden Pflanzen- und Tierarten.
(3) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von 39,8 ha.
(4) Das Naturschutzgebiet umfasst die Grundstücke Nr. 4330/6, 4340, 4330/12 und 4341, alle KG Umhausen.
(5) Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, der Bezirkshauptmannschaft Imst und der Gemeinde Umhausen während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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