§ 4
Schutzumfang der Lebensräume
Die Lebensräume des zentralen Hochmoorbereiches und des umgebenden Übergangsmoores einschließlich der dort vorkommenden Arten sind zu erhalten, zu bewahren und gegebenenfalls ist deren günstiger Erhaltungszustand zu bewirken. Es sind dies insbesondere:
Gelbbauchunke
Skabiosen-Scheckenfalter
Sumpf-Glanzkraut
Schwarzblauer Moorbläuling
Großes Mausohr
Kleine Hufeisennnase
Kalkreiche Niedermoore
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden und Lehmboden
Moorwälder
feuchte Hochstaudenfluren
naturnahe lebende Hochmoore
nährstoffarme, schwebstoffreiche Seen und Teiche Übergangs- und Schwingrasenmoore Unterwasservegetation an Fließgewässern der Submontanstufe und der Ebene mit Fluthahnenfuß Niederungen mit Torfmoorsubstraten
geschädigte Hochmoore (die möglicherweise noch auf natürlichem Wege regenerierbar sind)
Keine Verweise gefunden
Rückverweise