§ 1
Erklärung zum Naturschutzgebiet, Schutzzweck
(1) Das in der Anlage dargestellte, rot umrandete und als Natura 2000-Gebiet gemeldete Gebiet in der Gemeinde Walchsee wird zum Naturschutzgebiet erklärt (Naturschutzgebiet Schwemm).
(2) Das Naturschutzgebiet dient der Erhaltung des zentralen Hochmoorbereiches und des umgebenden Übergangsmoores sowie der dort vorkommenden Pflanzen- und Tierarten.
(3) Das Naturschutzgebiet hat eine Größe von 65,7 ha und umfasst folgende Grundstücke zur Gänze oder teilweise: Gst. Nr. 567, 582, 583, 584, 588, 589, 590/1, 590/2, 596/1, 596/2, 597, 615/1, 615/2, 616/1, 616/2, 620/1, 620/2, 621, 625/1, 625/2, 626, 627/1, 627/2, 635/1, 635/2, 635/3, 647, 648, 649, 650, 651, 652, 655, 657, 658, 659, 660, 661, 663, 664, 667 und 687, alle GB 83019 Walchsee.
(4) Die Anlage wird durch Auflegung zur öffentlichen Einsichtnahme bei der Abteilung Umweltschutz des Amtes der Tiroler Landesregierung, bei der Bezirkshauptmannschaft Kufstein und beim Gemeindeamt Walchsee während der für den Parteienverkehr bestimmten Amtsstunden verlautbart.
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