Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit welcher der Stadtgemeinde Innsbruck Überwachungsaufgaben nach dem Lebensmittelgesetz 1975 übertragen werden, LGBl. Nr. 56/1975, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise