LandesrechtTirolVerordnungenLebensmittelrecht, Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle auf die Stadt Innsbruck

Lebensmittelrecht, Übertragung von Aufgaben der amtlichen Kontrolle auf die Stadt Innsbruck

In Kraft seit 09. April 2008
Up-to-date

§ 1 § 1

Der Stadt Innsbruck werden für ihren Wirkungsbereich die Aufgaben der amtlichen Kontrolle der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften – ausgenommen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Hygienekontrollen von Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben sowie Rückstandskontrollen bei lebenden Tieren und Fleisch – übertragen.

§ 2 § 2

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung, mit welcher der Stadtgemeinde Innsbruck Überwachungsaufgaben nach dem Lebensmittelgesetz 1975 übertragen werden, LGBl. Nr. 56/1975, außer Kraft.