Notfallpläne für Krankenanstalten und Heime haben eine Bestandsaufnahme unter Angabe nachfolgender Informationen zu enthalten:
a) Plan über die Ausstattung an Mitteln für die Erste Hilfe,
b) Fluchtwegeplan,
c) Evakuierungsplan,
d) Plan mit sämtlichen Zufahrtsmöglichkeiten für bodengebundene Hilfs- und Rettungsmittel sowie mit der Lage allfälliger Landeplätze für Helikopter,
e)Brandalarmplan, Brandschutzplan und Brandschutzordnung,
f) Aufbau und Strukturierung der internen Notfall- und Führungsorganisation, insbesondere die namentliche Nennung unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit des Verwaltungsdirektors bzw. Heimleiters, des ärztlichen Leiters, des Pflegedienstleiters, des zuständigen Brandschutzbeauftragten, der ausgebildeten Ersthelfer sowie der Sicherheitsvertrauenspersonen,
g) Schnittstellen zu externen Behörden, Rettungs- und Hilfsorganisationen – Einbindung in die interne Führungsorganisation.
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