Notfallpläne für Schul-, Kindergarten- und Hortgebäude haben eine Bestandsaufnahme unter Angabe nachfolgender Informationen zu enthalten:
a) Plan über die Ausstattung an Mitteln für die Erste Hilfe,
b) Fluchtwegeplan,
c) Evakuierungsplan,
d) Plan mit sämtlichen Zufahrtsmöglichkeiten für bodengebundene Hilfs- und Rettungsmittel sowie mit der Lage allfälliger Landeplätze für Helikopter,
e) Brandalarmplan, Brandschutzplan und Brandschutzordnung,
f) Aufbau und Strukturierung der internen Notfall- und Führungsorganisation, insbesondere die namentliche Nennung unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit des zuständigen Brandschutzbeauftragten, der ausgebildeten Ersthelfer sowie der Sicherheitsvertrauenspersonen,
g) namentliche Nennung unter Angabe der telefonischen Erreichbarkeit der verfügbaren Hilfs- und Rettungsorganisationen.
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